TÜV Schlussabnahme | OPTA Massivhaus

Neues Baurecht stärkt Verbraucherschutz

Für alle ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossenen Bauverträge gelten eine Reihe von Neuerungen, in deren Fokus der Gesetzgeber die Stärkung des Verbraucherschutzes gestellt hat. Neues Baurecht ist insbesondere der Verbraucherbauvertrag gemäß § 650i ff. BGB für den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude.

Wichtigste Änderungen im neuen Baurecht

Die Stärkung des Verbraucherschutzes im neuen Verbraucherbauvertrag kommt als erstes dadurch zum Ausdruck, dass dem Kunden noch vor Vertragsabschluss eine ausführliche Baubeschreibung ausgehändigt werden muss. Diese sollte die im Angebot enthaltenen Leistungen und die angebotenen Komfort- und Qualitätsstandards umfassend beschreiben. Darüber hinaus muss der Bauvertrag verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses bzw. zur Dauer der Bauzeit beinhalten. Neu ist auch das Widerrufsrecht für Verbraucher. Kommen einem Bauherrn unmittelbar nach Vertragsabschluss Zweifel an seiner Unterschrift, kann er den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Und während der Bauphase hat der Bauherr das Recht, vom Unternehmer ein Angebot über nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen zu verlangen. Allerdings müssen die Leistungen für den Unternehmer zumutbar sein.

Wenige Änderungen für Kunden von OPTA Massivhaus

Vieles von dem, was die Reform des Bauvertragsrechts für Verbraucher neu verankert, genießen Bauherren, die sich für einen Partner von OPTA Massivhaus entschieden haben, schon immer. Angefangen von der 25seitigen Baubeschreibung als Teil des Angebots über die individuelle Bauzeitvereinbarung bis hin zur Möglichkeit, in der Detailfestlegung nachträgliche Änderungen und Zusatzleistungen zu vereinbaren. Diese jetzt vom Gesetzgeber verbindlich geforderten Rechte standen unseren Kunden anders als bei manchen Wettbewerbern schon immer zu. Insoweit ändet sich für die Kunden von OPTA Massivhaus wenig. Aber wird das neue Baurecht für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Markt sorgen.

 

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