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Fehler beim Grundstückskauf vermeiden

Wer den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, braucht nicht nur ein Haus, sondern natürlich auch ein Grundstück. Beim Grundstückskauf kann der Bauinteressierte jedoch im Überschwang des guten Gefühls, das richtige Traumgrundstück gefunden zu haben, Fehler begehen. Diese sind leicht zu vermeiden. So kann späterer Ärger von vornherein ausgeschlossen werden. Denn nicht immer ist das gute Gefühl auch ein guter Ratgeber.

1. Keine umfassenden Informationen über das Grundstück und dessen Bebaubarkeit eingeholt

Nur das beim zuständigen Amtsgericht einsehbare Grundbuch gibt verbindlichen Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Nur so können Sie sich informieren über bestehende Belastungen in Form von  Hypotheken und Grundschulden, bestehende Vorkaufsrechte Dritter oder eventuelle Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte für Strom oder Wasser. Wird z.B. ein Abwasserkanal durch das Grundstück geleitet, schränkt das die Bebaubarkeit unter Umständen ein. Und nicht jeder möchte statt eines Gartens die spätere Garageneinfahrt des Nachbarn auf seinem Grund und Boden haben. Auch Baulasten wie z.B. die Nichteinhaltung einer Abstandfläche durch Nachbarbauten können die Nutzbarkeit eines Grundstücks einschränken. Gegebenenfalls müssen Sie Eintragungen vor dem Kauf löschen lassen.

Sofern vorhanden gibt der Bebauungsplan Aufschluss über das vorgegebene Baufenster. So sehen Sie möglicherweise bestehende Auflagen z.B. in Bezug auf die Kniestockhöhe oder die vorgegebene Dachneigung. Diese Fragen müssen Sie vor dem Grundstückskauf klären. Ansonsten kann es Ihnen passieren, das das geplante Traumhaus im Bauhausstil auf dem bereits gekauften Grundstück gar nicht gebaut werden darf. Bei der Gemeindeverwaltung kann man sich auch erkundigen, ob sich das Grundstück in einer Schutzzone (Hochwassergebiet, Naturschutzzone o.ä.) befindet. Ihr OPTA Baupartner hilft Ihnen im Zweifelsfall gerne, durch eine Bauvoranfrage zu klären, ob Ihr Bauvorhaben in allen Details auf diesem Grundstück realisierbar ist.

2. Bodenverhältnisse nicht ausreichend untersucht

Klären Sie vor dem Kauf des Grundstücks durch ein Bodengutachten, dass die Baukosten nicht durch einen wenig tragfähigen Boden oder einen hohen Grundwasserspiegel höher ausfallen als normalerweise.  Vorsicht ist geboten, wenn auf dem Grundstück früher eine Deponie war oder ein Industriegebäude gestanden hat. Lassen Sie sich hierzu im Kaufvertrag vom Verkäufer die Altlastenfreiheit zusichern.

3. Umgebung und Infrastruktur beim Grundstückskauf nicht beachtet

Selbst wenn das Grundstück noch so perfekt ist. Stellen Sie vor dem Kauf auch fest, ob die gewünschte bzw. benötigte Infrastruktur wie z.B. weiterführende Schulen, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzten und Apotheken gegeben ist. Gibt es vielleicht eine geplante Umgehungsstraße in der Nähe des Grundstücks oder liegt es bei bestimmten Windverhältnisses in der Einflugschneise eines Flughafens? Solche Fragen kann man leicht vor dem Grundstückskauf klären anstatt sich hinterher zu ärgern.

4. Finanzielle Rahmenbedingungen für Haus und Grundstück nicht bedacht

Es versteht sich von selbst, dass vor dem Kauf des Grundstücks  auch das Budget für den Hausbau geklärt sein muss. Denn das schönste Grundstück nutzt nichts, wenn danach das Geld nicht für den Hausbau reicht. Und für den Kaufpreis des Grundstücks gilt: auch für das schönste Traumgrundstück sollten Sie keinen Mondpreis zahlen. Anhaltspunkte für die Angemessenheit des für das Grundstück geforderten Kaufpreises ergeben sich aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses, die bei der Gemeinde geführt wird.

Bedenken Sie, dass für den Grundstückskauf auch Nebenkosten wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer anfallen. Richtig ins Geld gehen können auch Kosten für eine noch nicht erfolgte bzw. gezahlte Erschließung des Grundstücks. Fordern Sie am besten eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde über den Stand der Erschließung und die voraussichtlich noch anfallenden Kosten z.B. für eine Straßenzufahrt oder Wasser- und Stromleitungen an. Muss man die Erschließung zahlen, steigt auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Auch dies sollten Sie im Gesamtbudget berücksichtigen, damit Sie am Ende das eigene Haus auf dem eigenen Traumgrundstück auch finanziell realisieren können.

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Baugrundstücke richtig beurteilen

Lassen Sie sich nicht vom ersten Eindruck blenden. Bei der Auswahl des richtigen Baugrundstücks gibt es einige wichtige Regeln – und die Hilfe Ihres OPTA Baupartners. Nutzen Sie diese Möglichkeit, bereits zu einem frühen Zeitpunkt die optimalen Voraussetzungen für den Bau Ihres individuellen Traumhauses zu schaffen und nicht nach dem Kauf des Grundstücks das böse Erwachen zu erleben. Die folgenden Punkte geben Ihnen Hinweise, wie Sie selbst Baugrundstücke beurteilen können.

1. Erläuterung des Bebauungsplans

Lassen Sie sich den Bebauungsplan für das Grundstück erläutern. Möglicherweise liegt das Grundstück nicht in einem ausgewiesenen Baugebiet oder ist die Bebaubarkeit durch ein vorgegebenes Baufenster eingeschränkt. Ihr OPTA Baupartner hilft Ihnen gerne, durch eine Bauvoranfrage zu klären, ob Ihr Bauvorhaben in allen Details nach Ihren Wünschen realisierbar ist.

2. Eintragungen im Grundbuch

Das Grundbuch gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, Hypotheken und Grundschulden, bestehende Vorkaufsrechte und eventuelle Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte für Strom, Wasser und Abwasser. Gegebenenfalls müssen Eintragungen vor dem Kauf gelöscht werden. Das Grundbuch liegt beim zuständigen Amtsgericht vor und kann dort eingesehen werden. Ohne vorherigen Einblick in das Grundbuch können Sie seriös keine Baugrundstücke beurteilen.

3. Alt- und Baulastenfreiheit zusichern lassen

Lassen Sie sich im Grundstückskaufvertrag vom Verkäufer die Alt- und Baulastenfreiheit zusichern. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn früher auf dem Grundstück eine Tankstelle oder eine Produktionshalle gestanden hat. Im Zweifelsfall sollten Sie bei einer Fachfirma ein Bodengutachten beauftragen. Ihr OPTA Baupartner hilft Ihnen gerne dabei. Auch Baulasten wie z.B. die Nichteinhaltung einer baurechtlichen Abstandsfläche können die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks erheblich einschränken. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Baubehörde.

4. Bestätigung der Erschließung

Sofern das Grundstück noch nicht erschlossen ist, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde über den Stand der Erschließung und die voraussichtlichen Kosten an. Ansonsten laufen Sie Gefahr, ein Grundstück zu erwerben, dass weder an die Kanalisation noch an das öffentliche Straßennetz angeschlossen wird.

5. Klärung des Baugrundes

Klären Sie, dass die Baukosten nicht durch einen wenig tragfähigen Boden oder einen felsigen Untergrund höher als erwartet ausfallen. Ihr OPTA Baupartner steht Ihnen hierzu gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Zweifel sollte ein Bodengutachten von einer Fachfirma erstellt werden, um das Baugrundstück zu beurteilen.

6. Vorhandene Infrastruktur und Kaufpreis überprüfen

Stellen Sie vor dem Kauf des Grundstücks fest, ob die gewünschte Infrastruktur wie z.B. Kindergärten, Schulen, Ärzte und Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel vorhanden ist. Anhaltspunkte für die Angemessenheit des geforderten Quadratmeterpreises ergeben sich aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses, die bei jeder Gemeinde geführt wird.

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