Baugrundstücke richtig beurteilen

Lassen Sie sich nicht vom ersten Eindruck blenden. Bei der Auswahl des richtigen Baugrundstücks gibt es einige wichtige Regeln – und die Hilfe Ihres OPTA Baupartners. Nutzen Sie diese Möglichkeit, bereits zu einem frühen Zeitpunkt die optimalen Voraussetzungen für den Bau Ihres individuellen Traumhauses zu schaffen und nicht nach dem Kauf des Grundstücks das böse Erwachen zu erleben. Die folgenden Punkte geben Ihnen Hinweise, wie Sie selbst Baugrundstücke beurteilen können.

1. Erläuterung des Bebauungsplans

Lassen Sie sich den Bebauungsplan für das Grundstück erläutern. Möglicherweise liegt das Grundstück nicht in einem ausgewiesenen Baugebiet oder ist die Bebaubarkeit durch ein vorgegebenes Baufenster eingeschränkt. Ihr OPTA Baupartner hilft Ihnen gerne, durch eine Bauvoranfrage zu klären, ob Ihr Bauvorhaben in allen Details nach Ihren Wünschen realisierbar ist.

2. Eintragungen im Grundbuch

Das Grundbuch gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, Hypotheken und Grundschulden, bestehende Vorkaufsrechte und eventuelle Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte für Strom, Wasser und Abwasser. Gegebenenfalls müssen Eintragungen vor dem Kauf gelöscht werden. Das Grundbuch liegt beim zuständigen Amtsgericht vor und kann dort eingesehen werden. Ohne vorherigen Einblick in das Grundbuch können Sie seriös keine Baugrundstücke beurteilen.

3. Alt- und Baulastenfreiheit zusichern lassen

Lassen Sie sich im Grundstückskaufvertrag vom Verkäufer die Alt- und Baulastenfreiheit zusichern. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn früher auf dem Grundstück eine Tankstelle oder eine Produktionshalle gestanden hat. Im Zweifelsfall sollten Sie bei einer Fachfirma ein Bodengutachten beauftragen. Ihr OPTA Baupartner hilft Ihnen gerne dabei. Auch Baulasten wie z.B. die Nichteinhaltung einer baurechtlichen Abstandsfläche können die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks erheblich einschränken. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Baubehörde.

4. Bestätigung der Erschließung

Sofern das Grundstück noch nicht erschlossen ist, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde über den Stand der Erschließung und die voraussichtlichen Kosten an. Ansonsten laufen Sie Gefahr, ein Grundstück zu erwerben, dass weder an die Kanalisation noch an das öffentliche Straßennetz angeschlossen wird.

5. Klärung des Baugrundes

Klären Sie, dass die Baukosten nicht durch einen wenig tragfähigen Boden oder einen felsigen Untergrund höher als erwartet ausfallen. Ihr OPTA Baupartner steht Ihnen hierzu gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Zweifel sollte ein Bodengutachten von einer Fachfirma erstellt werden, um das Baugrundstück zu beurteilen.

6. Vorhandene Infrastruktur und Kaufpreis überprüfen

Stellen Sie vor dem Kauf des Grundstücks fest, ob die gewünschte Infrastruktur wie z.B. Kindergärten, Schulen, Ärzte und Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel vorhanden ist. Anhaltspunkte für die Angemessenheit des geforderten Quadratmeterpreises ergeben sich aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses, die bei jeder Gemeinde geführt wird.

OPTAMASSIVHAUS
Facebook
Google+
Youtube