Antrag zur Baugenehmigung

Als zukünftiger Bauherr benötigen Sie ein baureifes Grundstück, bevor Sie mit der Vorbereitung des Hausbaus beginnen können.

Herzstück jeder Hausplanung ist der Grundriss

Wie finde Sie bei OPTA Massivhaus einen bestimmten Plan, der Ihren Vorstellungen entspricht? Es ist ganz einfach! Starten Sie einfach Ihre Suche nach Stil, Größe, Fassade und Grundrisseigenschaften. Sie finden nicht genau, wonach Sie suchen? Jeder Planentwurf kann gegen Gebühr individuell angepasst werden, wenn Sie den „perfekten Plan“ nicht finden. Wir können mit Ihnen gemeinsam den Grundriss verfeinern oder Sie können einen Entwurfsplan bestellen, in den Sie Ihre Änderungen eintragen. Alle Änderungen werden dann in Ihren gekauften Plan eingezeichnet.

Entsprechen die Pläne den Bauvorschriften der Genehmigungsbehörde? Jedes Bundesland, jede Gemeinde, jedes Landratsamt, jede Kreisfreie Stadt hat eigene Bauvorschriften. Viele Bereiche erfordern zusätzliche Schritte, nachdem Sie Ihre Pläne bei OPTA Massivhaus gekauft haben.

Aus diesem Grunde müssen die Entwürfe, wenn sie zur Erlangung einer Baugenehmigung eingereicht werden sollen auf die Bauvorschriften angepasst werden. Ferner müssen alle vom Amt vorgeschriebenen Dokumente beschafft, ausgefüllt und mit den Plänen eingereicht werden. Ein Planvorlageberechtigter (Architekt, Bauingenieur, etc.) muss die Pläne prüfen und stempeln.

Sie sollten sich vor Projektbeginn unbedingt persönlich mit Ihrem örtlichen Bauamt in ihrer Gemeinde und evtl. mit dem Bauamt in Ihrem zuständigen Landratsamt in Verbindung setzen. Die Leute sind i.d.R. sehr nett und hilfsbereit und sagen Ihnen genau was zu tun ist.

OPTA Massivhaus® kann Ihnen hierbei helfen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorbereitung des Hausbaus sind sehr komplex. Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der Abwicklung mit den Bauämtern und unterstützen Sie als zukünftiger Bauherren bei der Erlangung der Baugenehmigung.

In der Regel beinhaltet der Bauantrag folgende Unterlagen:

  •  Amtlicher Lageplan
  • Berechnung Wohn- und Nutzfläche nach DIN 277
  • Bauzeichnung 1:100 mit Grundrissen, Schnitt und Ansichten
  • Berechnungen zum umbauten Wohnraum
  • Statik evtl. Prüfstatik
  • Baubeschreibung
  • Entwässerungspläne
  • Bodengutachten
  • Wärme- und Schallschutz
  • Nachbarbeteiligung
  • Bauantragsvordruck wird von einem Architekten, Bauingenieur oder Vorlageberechtigten geprüft, gestempelt und gemeinsam mit dem Bauherren unterschrieben

Eigenleistung in der Genehmigungsphase

Je nach Wissensstand können Sie aber auch als zukünftiger Bauherr viele Behördengänge selbst vor Ort machen und dabei sparen Sie richtig Geld. Den Ingenieur Stunden und Fahrkosten sind teuer. In allen offenen, technischen Fragen stehen Ihnen unsere Fachleute dabei zur Verfügung.